Das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) kann flexibel gestaltet werden, was seine Dauer anbelangt. So ist eine Regeldauer von einem Jahr vorgesehen. Möglich sind jedoch auch sechs Monate.

Die Dauer wird mit dem Träger des FSJ vereinbart. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Einsatzbereiche eine Mindestdauer von mehr als einem halben Jahr voraussetzen, da die Einarbeitung oder Ausbildung schon recht lange dauert, etwa bei einem Einsatz als Notfallsanitäter.

Wenn mit dem Freiwilligendienst bestimmte Zwecke erreicht werden sollen, etwa das Erfüllen von Wartesemestern, dann muss eine bestimmte Mindestdauer eingehalten werden. Näheres regeln Ausführungsgesetz zum FSJ.