Wer kann am FSJ teilnehmen?

Teilnehmer müssen grundsätzlich 17 Jahren alt sein, bei besonderer Eignung ist eine Teilnahme am FSJ auch schon ab 16 Jahren möglich. Die Teilnehmer dürfen noch keine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung in dem angestrebten Bereich des FSJ haben.
Ein Höchstalter gibt es nicht.

Personen ab 25 Jahren haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe mehr. Aufgrund des Erfordernisses, dass der Teilnehmer über keine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung im Bereich des angestrebten FSJ verfügen darf, bietet sich das FSJ hauptsächlich für junge Menschen an. Jedoch sind ältere Menschen keinesfalls ausgeschlossen; eine Neu- bzw. Umorientierung ist ohne Einschränkungen möglich.

Wer bestimmt, ob ein Interessent schon ab 16 Jahren teilnehmen darf?

Diese Entscheidung trifft der Träger in jedem Einzelfall. Leitvorstellung des Gesetzgebers war, dass die entsprechende Reife des Jugendlichen im Normallfall erst ab dem vollendeten 17. Lebensjahr vorhanden ist. Für die Ausnahme muss somit eine besondere Eignung festgestellt werden, wobei dabei auf die Fähigkeiten und den Entwicklungsstand des Jugendlichen und die Situation in der Einsatzstelle abzustellen ist.

Wie lange dauert das Freiwillige Sozialjahr?

Ein FSJ dauert zwischen 6 und 12 Monaten, die konkrete Dauer ist abhängig vom Träger und der konkreten Vereinbarung, die zwischen dem/der Teilnehmer/in und dem Träger abgeschlossen wird.

Was ist eine Einsatzstelle?

Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:
– Sozial- und Behindertenhilfe,
– Betreuung alter Menschen,
– Betreuung von Drogenabhängigen,
– Betreuung von Opfern von Gewalttaten,
– Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen,
– Betreuung von Obdachlosen,
– Kinderbetreuung,
– Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senioren/innen.
Jede Einsatzstelle ist einem Träger zugeordnet und von ihm zu unterscheiden. Ein Träger darf nicht gleichzeitig Einsatzstelle sein. Es besteht ein Dreiecksverhältnis von Träger – Einrichtung – Teilnehmer.

Wie ist die Wochenarbeitszeit?

Ein FSJler leistet maximal 34 Wochenstunden . Dies entspricht der Zielrichtung als Ausbildungsverhältnis. Dieser zeitliche Umfang erlaubt einen Einblick in den Alltag der entsprechenden Einrichtung, und verhindert, dass der Teilnehmer nicht als Arbeitskraftersatz dient.

 

Wie wird die Arbeitsmarktneutralität beim FSJ und FUJ sichergestellt?

Die Arbeitsmarktneutralität wird auf einer ersten Stufe bei der Anerkennung des Trägers aufgrund der zu übermittelnden Daten überprüft. Später wird zum einen bei der Einsatzstelle nachgeschaut. Diese bekommt keine Freiwilligen mehr zugewiesen, wenn sie sie als Arbeitnehmer beschäftigt. Aber auch der Träger ist in der Pflicht. Er verliert seine Zulassung, wenn er seine gesetzlichen Vorgaben missachtet. Er verliert die Zulassung insbesondere, wenn in einem Einsatzjahr bei zwei verschiedenen Einsatzstellen eine Beschäftigung von 3 Teilnehmern als Arbeitnehmer gerichtlich festgestellt wurde.

 

Ist ein FSJ im Rettungs- und Katastrophendienst möglich?

Nein. Ein Einsatzbereich des FSJ ist dazu im Gesetz nicht vorgesehen.

Wie hoch ist das Taschengeld?

Die einzelnen Träger entscheiden selbst, wie viel Taschengeld sie innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens zahlen. Der Gesetzgeber hat ihnen einen Spielraum hinsichtlich der Höhe des Taschengeldes eingeräumt, weil sie teilweise auch Sachleistungen, etwa Verpflegung und Unterkunft, gewähren.

Der gesetzliche Rahmen für das Taschengeld liegt bei mindestens 50% und maximal 100% der Geringfügigkeitsgrenze. Für 2012 liegt dieser Rahmen monatlich zwischen 188,13 Euro und 376,26 Euro. Die genaue Höhe des netto ausgezahlten Taschengeldes ist davon abhängig, welchen konkreten Betrag der Träger als Taschengeld festlegt.

Wie hoch sind die Beiträge zur Sozialversicherung?

Die Beitragsgrundlage für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sind pauschaliert. Auf den Träger entfallen monatlich rund 70,- Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und auf denTeilnehmer am FSJ monatlich rund 60,- Euro. Wenn das Taschengeld allerdings eine gewisse Grenze unterschreitet und damit die Beitragsanteile des Teilnehmers 20% des Taschengeldes übersteigen, muss der Träger einen Teil des auf die versicherte Person entfallenden Beitragsanteiles übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Taschengeld und vorhandene Sachbezüge höher oder niedriger als die pauschalierte Beitragsgrundlage sind.

Muss Lohnsteuer abgeführt werden?

Steuerrechtlich erfolgt die Tätigkeit der Teilnehmer des freiwilligen Sozialjahres im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs. 2 EStG 1988. Das an die Teilnehmer gezahlte Taschengeld ist eine steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit. Die Träger müssen die Pflichten des Arbeitgebers i. S. d. Einkommensteuergesetzes 1988 wahrnehmen. Allerdings ist aufgrund der geringfügigen Höhe des Taschengeldes grundsätzlich keine Lohnsteuer vom Arbeitgeber zu entrichten. Falls keine weiteren Einkünfte vorliegen, wird auch keine Einkommensteuer fällig, vgl. §33 EStG 1988. Wichtig: Fahrt- und Reisekostenersätze können nur im Rahmen des EStG (§ 26 Z 4 und § 3 Abs. 1 Z 16b) steuerfrei ausbezahlt werden. Sachaufwendungen bzw. Aufwandersätze (zB Unterkunft, Verpflegung) sind grundsätzlich steuerpflichtig und erhöhen die Steuerbemessungsgrundlage.

Inwieweit gilt der Arbeitnehmerschutz?

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Arbeitsinspektionsgesetz sind auf das Freiwillige Sozialjahr ohne Ausnahme anwendbar. Für unter-18-jährige gilt das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987.

Wie erfolgt die Qualitätskontrolle beim FSJ?

Zunächst sind die Träger selbst verpflichtet, die fachliche Betreuung und den praktischen Einsatz in den Einsatzstellen, sowie die pädagogische Betreuung immer wieder zu evaluieren. Alle 3 Jahre oder auch zusätzlich auf Aufforderung müssen sie dem Ministerium Evaluierungsberichte übermitteln.

Die zuständigen Ministerien können jederzeit Daten zur Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen vom Hauptverband abfragen.

Die Einsatzstellen der Teilnehmer im Inland werden von der Arbeitsinspektion überprüft.

Streitigkeiten: Welche Gerichte sind zuständig?

Zuständig sind die Landesgerichte als Arbeits- und Sozialgerichte.

Gibt es Sonderregelungen für Auslandsdienste?

Es gibt nur wenige Sonderregelungen. So wird bei der Definition der Einsatzstellen wird an das Zivildienstgesetz angeknüpft. Auch gibt es aufgrund des Auslandsbezuges einige wenige Zusatzerfordernisse als Schutz für die Teilnehmer.

Bei einem Freiwilligendienst im Ausland besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe nur, wenn der Träger der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Ausland nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen mit Bescheid zugelassen worden ist.

Kann man sich den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland als Zivildienst anrechnen lassen?

Nein. Eine Anrechnung kann nicht erfolgen, weil die Verfassungsbestimmung des § 12b ZDG erfordert, dass der entsprechende Auslandsdienst unentgeltlich geleistet wird und mindestens 12 Monate dauert. Der Freiwillige Sozialdienst im Ausland hat die für alle „Jahre“ geltende Maximaldauer von 34 Wochenstunden. Zudem ist die Regelung im Freiwilligengesetz vor allem für Frauen gedacht, die Taschengeld, Versicherung und bei entsprechendem Alter auch Familienbeihilfe erhalten. Diese Frauen konnten aus finanziellen Gründen bisher kaum Gedenkdienst machen.

Ist der Europäische Freiwilligendienst vom Freiwilligengesetz erfasst und warum gibt es keinen eigenen Abschnitt dazu?

Ja, die Teilnehmer des europäischen Freiwilligendienstes, dem sogenannten Programm „Jugend in Aktion“ sind vom Freiwilligengesetz erfasst und bekommen durch das Gesetz (Artikel 2) auch die Familienbeihilfe. Der Europäische Freiwilligendienst ist bereits durch einen Beschluss auf EU-Ebene (Rat der EU mit dem europäischen Parlament) festgelegt und definiert. Österreich kann in diese Definitionen nicht weiter eingreifen.